Anspruch und Leistung
Im fünften Sozialgesetzbuch zur gesetzlichen Krankenversicherung ist im § 27 Abs. 1 festgehalten: "Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt 1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, ..." Sie benötigen keine Überweisung oder Verordnung, nur Ihre Gesundheitskarte. Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen, wird der Behandler Sie über die Rahmenbedingungen beraten sowie die Antragsstellung mit Ihnen erledigen. Falls Sie sich vorab erkundigen wollen, eignet sich die nachstehende Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer. Weitere Informationen finden Sie auf einschlägigen Internetseiten.
Broschüre Wege zur Psychotherapie - BPTK | Link